Pressemitteilung Odenwaldkreis vom 29.03.2023: Frank Wedekind ist das Gesicht des Arbeitgeberservice des Kommunalen Job-Centers
Unterstützung bei der Besetzung offener Stellen für Unternehmen im Odenwaldkreis

Frank Wedekind hat den Arbeitgeberservice (AGS) des Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises übernommen. Nach dem Eintritt seines Vorgängers in den Ruhestand konnte mit ihm der richtige Ansprechpartner für regionalen Unternehmen gefunden werden, wenn es um die Besetzung offener Stellen geht.

Für seine neue Aufgabe bringt der gebürtige Niedersachse viel Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit. Als gelernter Feinmechaniker kennt er die Abläufe in Handwerksbetrieben und der Industrie aus erster Hand. Darüber hinaus weiß der studierte Volljurist die rechtlichen Aspekte des Arbeitsmarktes richtig einzuordnen und anzuwenden. Gerade in Beratungsgesprächen mit den Kunden des KJC und den Arbeitgebern im Odenwaldkreis ist dies von Vorteil.

Seine Fähigkeiten konnte er vor dem Wechsel zum Odenwaldkreis unter anderem bei der Kreishandwerkerschaft Bergstraße unter Beweis stellen, für die er mehrere Jahre tätig war. Vor allem die Vielfalt seiner neuen Tätigkeit als Ansprechpartner für Arbeitsuchende des Kommunalen Job-Centers und für regionale Arbeitgeber mit Personalbedarf gleichermaßen hat ihn an der Position des Arbeitgeberservice gereizt. Er fungiert damit quasi als Schnittstelle zwischen den Kunden des KJC, den Vermittlungscoachs und den Unternehmen. „Meine Aufgabe ist es, das Kommunalen Job-Centers und die Dienstleistung des AGS bei den Betrieben in der Region noch bekannter zu machen. Gerade was die Vermittlung von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt angeht, kann ich hier unbürokratisch unterstützen. Zum einen können Unternehmen dabei mit konkreten Stellenangeboten direkt auf mich zukommen, zum anderen suche ich für unsere Kunden in unserem Unternehmer-Pool nach infrage kommenden Betrieben und bringe beide Parteien zusammen. Auf Wunsch begleite ich darüber hinaus den Bewerbungsprozess“, erklärt Wedekind.

Um die Unternehmen, deren Bedarfe und Haltungen besser kennenzulernen, organisiert der Wahl-Heppenheimer hierfür regelmäßig Betriebsbesuche, an denen er mit Mitarbeitenden des Kommunalen Job-Centers teilnimmt. Darüber hinaus engagiert sich Wedekind in Netzwerken mit anderen kommunalen Jobcentern, Handwerks- und Handelskammern sowie Behörden. Der Aufbau und die Pflege langfristiger Kontakte sollen dabei helfen, das Dienstleistungsangebot des KJC für Arbeitgeber im Odenwaldkreis auch in Zukunft weiter zu etablieren und auszubauen.

Unternehmen, die neue Mitarbeitende suchen oder bei einer Betriebsbesichtigung mit dem Kommunalen Job-Center ins Gespräch kommen möchten, können sich gern bei Frank Wedekind vom Arbeitgeberservice unter Telefon 06062 70-1426 oder per E-Mail an arbeitgeberservice@odenwaldkreis.de melden.

Frank Wedekind ist als Arbeitgeberservice des Kommunalen Job-Centers Ansprechpartner für regionale Unternehmen mit Personalbedarf

Pressemitteilung vom 24.03.2023: Mit „Fit4Future“ schafft das Job-Center Perspektiven für junge Menschen
„Repair-Café“ Teil des Projekts – Teilnehmende freuen sich am 26.April auf Gäste

„Fit4Future“ ist der Titel eines aktuellen Jugendprojektes am Michelstädter Standort des Bildungswerkes der Hessischen Wirtschaft (BWHW). Beauftragt wurde die Maßnahme vom Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises mit dem Ziel, jungen Menschen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs (SGB) II auf eine Ausbildung oder einen Beruf vorzubereiten. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekommen in der Maßnahme nicht nur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, sondern auch schrittweise bei der Optimierung ihrer Tagesstruktur, dem Gewinnen von Zielen und der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und Kompetenzen. Dabei werden Kenntnisse sowohl in Theorie als auch Praxis vermittelt. Darüber hinaus spielt die individuelle sozialpädagogische Unterstützung eine maßgebliche Rolle.

Dass das Konzept der Maßnahme „Fit4Future“ aufgeht, bestätigen die jungen Teilnehmenden. „Ich habe hier gelernt, wie ich richtig mit den Behörden umgehe, sprachlich wie sachlich“, so einer der Jugendlichen. Für einen anderen war besonders die Unterstützung bei der Organisation von Unterlagen hilfreich. Einem weiteren helfen die festen Termine: „Ich komme hierher, weil ich dadurch einen geregelteren Tagesablauf habe.“ Und auch die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen ist Motivation für die Jugendlichen: „Meine Deutschkenntnisse kann ich hier verbessern, gerade was Fachwörter angeht, die in einem bestimmten Beruf wichtig sind.“

Im Zuge der praktischen Bildung bei „Fit4Future“ gestalten die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des BWHW ein Repair-Café. Dieses soll zukünftig auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für die Reparatur von defekten Kleingeräten wird die hauseigene Elektround Metallwerkstatt genutzt. Ein Elektroingenieur mit jahrelanger pädagogischer Erfahrung leitet die Jugendlichen an. Hausintern haben diese inzwischen bereits erfolgreich erste Reparaturen übernommen.

Auch das Empfangen und Bewirten von Gästen wurde schon mehrfach erprobt, insbesondere bei der Inhouse-Eröffnung des Repair-Cafés, die gemeinsam mit geladenen Gästen stattfand. Die Anwesenden, darunter auch die Maßnahmenverantwortlichen des Kommunalen Job-Centers aus Erbach, konnten sich dabei vom Engagement der Jugendlichen überzeugen und waren sehr beeindruckt.

Am 21. März ging das Repair-Café den ersten Schritt in die Öffentlichkeit und öffnete von 10 bis 12 Uhr seine Türen. In dieser Zeit wurden Kleingeräte zur Reparatur angenommen und das Café lud zum Verweilen ein. Zukünftig soll das Repair-Café einmal im Monat geöffnet sein. Der nächste Termin ist für den 26. April von 10 bis 12 Uhr geplant. Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnehmenden der Maßnahmen „Fit4Future“ freuen sich sehr darauf, im Café-Service und in der Werkstatt tätig zu werden und viele Gäste begrüßen zu können.

Informationen zur Maßnahme „Fit4Future“ erhalten Interessierte beim Kommunalen JobCenter von Patrick Beck unter Telefon 06062 70-1570 oder E-Mail p.beck@odenwaldkreis.de sowie beim Maßnahmenträger BWHW von Birgit Golak unter Tel.: 06061 9438-20 oder E-Mail: golak.birgit@bwhw.de

(v.l.n.r.) Egke Sali und Sezali Sepetzi sind Teilnehmer der Maßnahme „Fit4Future“ beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft in Michelstadt und kümmern sich dort im Repair-Café um die Reparatur von Kleingeräten. Foto: BWHW

Pressemitteilung Odenwaldkreis vom 23.03.2023: Gelungene Einführung des Bürgergelds im Odenwaldkreis
Weitere Schritte zur Umstellung in den kommenden Monaten

Viel Zeit blieb den Kommunalen Jobcentern nicht, sich auf die Einführung des Bürgergelds vorzubereiten, als das Gesetz Ende November letzten Jahres beschlossen und am 16. Dezember 2022 verkündet wurde – denn erste Änderungen sollten bereits vom 1. Januar 2023 an in Kraft treten. Diese Kurzfristigkeit war die eigentliche Herausforderung, die es in diesem Zusammenhang in allen Abteilungen der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung in Erbach zu meistern galt. Einer Herausforderung, der man mit „vereinten Kräften“ begegnete und die durch eine sehr professionelle und kollegiale Zusammenarbeit aller Beteiligter gemeistert wurde.

Neben dem knappen Zeitfenster, in dem die Regelungen umgesetzt werden mussten, erschwerten die Darstellung unvollständiger, bereits überholter oder gar falscher Sachverhalte in den Medien die Arbeit im KJC. Unkorrekte Informationen führten zu falschen Erwartungen an das Antragsverfahren oder an die zu erwartende Höhe der „neuen“ Leistungen. Nicht selten wurde das Bürgergeld von den SGB II-Leistungsbeziehenden mit einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ verwechselt, es gab viel (Er-)Klärungsbedarf. Bereits vor Einführung des Bürgergelds im Januar kam es immer wieder zu Nachfragen in persönlichen oder telefonischen Vermittlungsgesprächen, deren Beantwortung teilweise sehr zeitintensiv war.

Deshalb war einer der ersten Schritte, alle leistungsberechtigten Personen im Vorfeld in einem Schreiben über die Höhe der neuen Regelleistungen und über weitere anstehende Änderungen zu informieren, in welchem auch die pünktliche und zuverlässige Zahlung der neuen Leistungen zugesichert wurde.

Damit das Versprechen eingehalten werden konnte, war die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen gefragt. So erfolgte parallel die Installation notwendiger Updates der Fachanwendung „OPEN/PROSOZ“, um die Neuregelungen im SGB II und SGB XII zu integrieren. Darüber hinaus wurde festgelegt, welche der rund 970 Vordrucke und Formulare allein im KJC zur Antragsbearbeitung in welchem Umfang bis zum 1. Januar 2023 geändert werden mussten. Im Ergebnis bedeutete dies einen sofortigen Änderungsbedarf bei rund 100 Schriftstücken, bei anderen konnten die Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Einige Vordrucke wurden neu erstellt, andere überabeitet oder angepasst und anschließend in die Dokumentenverwaltung von „OPEN/PROSOZ“ eingepflegt. Umfangreich, aber essentiell, waren zudem die Schulungen aller Beschäftigten im Dezember und Anfang Januar. In insgesamt sechs Veranstaltungen wurden Leistungssachbearbeitende, Vermittlungscoachs sowie Mitarbeitende der Widerspruchsstelle, des Bürgerservice und der Servicetheke auf einen einheitlichen Wissensstand gebracht. Um alle Mitarbeitenden auch zukünftig auf dem aktuellen Stand zu halten, wird das digitale Handbuch durch die Grundsatzsachbearbeitung seit Jahresbeginn überarbeitet. Darin sind durch Weisungen, Mitteilungen der Ministerien und Ergebnisse von Arbeitsgruppen erfolgte Änderungen von Rechtsauffassungen zu finden und für alle Beschäftigten zugänglich. Besonders hilfreich ist das Handbuch aktuell für die Teams der Leistungssachbearbeitung, die seit Jahresanfang neben dem „normalen“ Tagesgeschäft sukzessive Änderungsbescheide in allen rund 2.500 Leistungsfällen erstellen.

Doch damit ist die Umstellung auf das Bürgergeld längst nicht erledigt: Zum 1. Juli 2023 treten weitere maßgebliche Änderungen in Kraft. Neben Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen, die wiederum für die Leistungssachbearbeitung relevant sein werden, muss sich vor allem der Eingliederungsbereich auf Neuerungen einstellen. So wird die, seit Einführung des SGB II im Jahre 2005 im Gesetz festgeschriebene, Eingliederungsvereinbarung durch einen sogenannten Kooperationsplan ersetzt. Hierfür müssen neue Vordrucke erstellt, in die Dokumentenverwaltung überführt und alle etwa 80 bestehenden Eingliederungsvereinbarungen ersetzt werden.

Der Kooperationsplan wird dabei ein Planungsdokument ohne rechtliche Bindungswirkung sein und soll im Einvernehmen zwischen den Leistungsempfangenden und dem Jobcenter abgeschlossen werden. Gelingt es nicht, sich mit einem Kunden oder einer Kundin auf einen Kooperationsplan zu einigen, soll zukünftig eine Schlichtungsstelle vermitteln. Diese wird voraussichtlich die Ombudsstelle ersetzen. Planungen zur Umstrukturierung sowie zu organisatorischen und inhaltlichen Regelungen für die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle laufen bereits.

Damit die Schlichtungsstelle möglichst erst gar nicht zum Einsatz kommt, soll von Beginn an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen der Kundschaft des KJC und den Vermittlungscoachs aufgebaut werden. Dabei setzt man auf eine noch intensivere Beratung – die Mitarbeitenden werden noch stärker zu Motivatoren und Unterstützern bei der Erreichung der Kundenziele. Hierfür müssen Beratungsgespräche neu strukturiert und Beratungstechniken ausgebaut werden. Externe Schulungen der Vermittlungscoachs, aber auch der Mitarbeitenden des Sozialamts, zum Thema „Beratungsqualität“ sind bereits in Planung. Die rechtlichen Aspekte, beispielsweise zum Umgang mit Übergangsregelungen für bestehende Eingliederungsvereinbarungen, werden in weiteren internen Mitarbeiterschulungen durch die Grundsatzsachbearbeitung vermittelt. Und auch Führungskräfteschulungen zum strategischen Umgang mit den Regelungen zum Bürgergeld finden in naher Zukunft statt.

Es wird also weiterhin Veränderungen geben, die bekanntlich immer Chancen bieten – sowohl für die Beziehenden des Bürgergelds als auch für die Mitarbeitenden der Hauptabteilung II.

Bereits vor Einführung des Bürgergelds wurden die Mitarbeitenden der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert. Das war der Hauptabteilungsleiterin, Sandra Schnellbacher, sowie dem Kreisbeigeordneten für Arbeit und Soziale Sicherung, Michael Vetter, sehr wichtig.

Pressemitteilung Main-Kinzig-Kreis vom 13.03.2023: Monatsmeldung Februar: Lions Club Gelnhausen lädt KCA-Jobcenter zu Fach-Vortrag ein

Verbunden durch den Dienst am Menschen

„We serve“ – so lautet das Motto der internationalen Lions Club Bewegung. Deren Mitglieder übernehmen soziale Verantwortung und betätigen sich als Zusammenschluss in vielfältiger Weise karitativ. Neben wohltätigen Aktivitäten bilden Informations- und Vortragsabende einen festen Bestandteil des Club-Lebens. Im Februar 2023 folgte das Kommunale Center für Arbeit (KCA) einer Einladung des Lions Club Gelnhausen in das Restaurant Kaufmanns in Hailer, um im Rahmen eines Club-Abends über das neue Bürgergeld zu informieren. Die zahlreich erschienenen Mitglieder zeigten sich sehr interessiert an dieser weitreichenden sozialpolitischen Reform. Gregor Hartsuiker, im KCA-Vorstand federführend für die Implementierung des Bürgergeldes im Main-Kinzig-Kreis verantwortlich, präsentierte dem zugewandten Publikum, wie sich die vielfältigen Veränderungen im Einzelnen auswirken. Neben deutlich höheren Regelleistungen, gelockerten Freibeträgen und Grenzen ist dies vor allem ein Paradigmenwechsel. Das Bürgergeld wendet sich davon ab, Leistungsberechtigte möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Stattdessen steht im Fokus, Betroffene langfristig und sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren. „Als Jobcenter wollen wir die Menschen inhaltlich überzeugen. Das Selbstverständnis wandelt sich unaufhaltsam von der Behörde zum partnerschaftlichen Dienstleister“, so Hartsuiker. Weiterhin bleibe es natürlich Aufgabe des KCA den regionalen Fachkräftemangel einzudämmen. „Unser Job ist es, beiden Anforderungen gerecht zu werden – sowohl den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen, als auch den Vorstellungen und Notwendigkeiten eines dynamischen Arbeitsmarktes.“

KCA-Vorstandsvorsitzende Beate Langhammer nahm ebenfalls an dem Abend teil: „Wir freuen uns, dass der Lions Club Gelnhausen uns in kurzer Zeit bereits zum zweiten Mal eingeladen hat.“ Das zeuge von der starken Anteilnahme des Service-Clubs am gesellschaftlichen Zeitgeschehen. Dafür sprachen auch die zahlreichen Nachfragen sowie die angeregte Diskussion im Anschluss an den Vortrag. „Für uns ist das eine sehr willkommene Angelegenheit, um mit gleichermaßen einflussreichen wir engagierten Persönlichkeiten aus unserer Region ins Gespräch zu kommen“, so Langhammer, die feststellt: „Am Ende folgen wir demselben Credo – wir dienen den Menschen!“

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 3,5 Prozent. Das entspricht im Februar 2023 exakt 8.040 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 25.606 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Februar 217 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 750. Im gleichen Zeitfenster nahmen 722 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

(v.l.) Ludger Fröhle (Präsident Lions Club Gelnhausen), Beate Langhammer (KCAVorstandsvorsitzende), Dr. Hendrik Kamps (1. Vizepräsident Lions Club Gelnhausen) sowie Gregor Hartsuiker (KCA-Vorstand)

Pressemitteliung Odenwaldkreis vom 27.02.2023: Praxisnahe Ausbildung und ideale Job-Perspektiven
Duales BASS-Online-Studium beim Kommunalen Job-Center startet wieder im Herbst

„Wir werden von Anfang an als wertvolle Mitarbeiter geschätzt und in jeder Hinsicht unterstützt“, so die übereinstimmende Meinung von Luke Jochim und Kevin Ihrig. Sie sind zwei der aktuell 13 BASS-Studierenden aus mehreren Jahrgängen im Kommunalen JobCenter (KJC) Odenwaldkreis. Mit unterschiedlichen Vorerfahrungen haben sie sich für das Duale Studium „Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)“ an der Hochschule Fulda entschieden. Den praktischen Teil absolvieren sie im Kommunalen Job-Center – eine Entscheidung, die sie nach wie vor nicht bereuen.

Bereits seit 2011 bietet das KJC Odenwaldkreis – als Kooperationspartner „der ersten Stunde“ – in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda das Duale BASS-Online-Studium an. Jedes Jahr stehen hier regelmäßig drei Studienplätze im KJC zur Verfügung. Für den Studienbeginn zum Wintersemester 2023 läuft momentan noch die Bewerbungsphase – Interessierte können sich derzeit dafür beim Odenwaldkreis bewerben.

Ausbildung mit Struktur

Im vergangenen Jahr hat dies auch Kevin Ihrig getan und im Oktober 2022 mit seinem Studium begonnen. Nach den ersten Monaten zieht er eine positive Bilanz: „Ich habe zuvor Lehramt studiert. Im Vergleich dazu ist das BASS-Studium viel besser strukturiert. Zwei feste Tage in der Woche stehen mir für mein Online-Studium zu Hause zur Verfügung, einmal monatlich finden Präsenzvorlesungen an der Hochschule in Fulda statt. An drei Tagen in der Woche arbeite ich im Kommunalen Job-Center in Erbach. Hier lerne ich direkt von den Kolleginnen und Kollegen und habe immer eine Fachkraft an meiner Seite. Die Fallbeispiele aus der Praxis helfen dabei, die theoretischen Inhalte des Studiums besser einzuordnen und erleichtern so auch das Schreiben von Hausarbeiten. Ein weiterer positiver Aspekt des Studiums und der festen Strukturen ist für mich die Vereinbarkeit von Familie und Studium. Neben der Ausbildung bleibt genug Zeit für Familie und Hobbys“, so der 31-Jährige.

Vielseitige Einsatzgebiete

Für Luke Jochim sind es vor allem die vielseitigen Einsatzgebiete, die sich ihm schon während des Studiums eröffnen. Er ist bereits seit Oktober 2021 BASS-Student beim KJC und hat seitdem mehrere Abteilungen durchlaufen. Zuerst war er im Leistungsbereich SGB II eingesetzt, bevor seine Unterstützung mit Beginn des Flüchtlingszuzugs aus der Ukraine in der Asylstelle gebraucht wurde. „Das war eine besondere Situation, die mich sehr gefordert hat, aber durch die ich auch viel gelernt habe. Vor allem die direkte Zusammenarbeit mit den Geflüchteten und den ehrenamtlichen Helfenden hat mir gefallen. Durch meine Arbeit konnte ich etwas bewegen und den Menschen helfen. Genau das ist einer der Gründe, warum ich mich für ein Studium in der Sozialverwaltung entschieden habe“, erklärt der gelernte Kaufmann für Bürokommunikation, der zuvor mehrere Jahre in einem regionalen Autohaus gearbeitet hatte.

Sein großes Engagement und Potenzial wurde auch von den Vorgesetzten wahrgenommen. Deshalb ist er aktuell im Maßnahmenmanagement des KJC mit verantwortungsvollen Aufgaben in den Bereichen Maßnahmenplanung, -organisation und -controlling betraut, die gewissenhaftes und strukturiertes Arbeiten voraussetzen. Hier bekommt er Einblick „hinter die Kulissen“ des KJC und wirkt mit, das erforderliche Maßnahmenportfolio für die Arbeitsmarktintegration der Kunden zur Verfügung zu stellen und die Abwicklung mit den Maßnahmenträgern in der Region zu gestalten.

Langfristige Perspektiven

Während des praktischen Teils des Studiums durchlaufen alle Studierenden die verschiedenen Bereiche und Rechtskreise in der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung. Meist kristallisiert sich dabei schon während des Studiums heraus, welche Aufgabengebiete wem besonders liegen. So hat etwa eine Studentin, die im Frühjahr 2024 ihre Ausbildung beenden wird, bereits jetzt ihren Wunschjob gefunden. Sie würde gerne eine Stelle im Bereich Asyl übernehmen, hatte sie ihren Vorgesetzten nach einem abwechslungsreichen Ausbildungsabschnitt in diesem Bereich mitgeteilt. Besonders reizvoll war für sie die Aufgabenteilung nach Asylberatung und -sachbearbeitung, was ihren Studieninhalten und Beratungskompetenzen sehr entgegenkam. Ihre Vorgesetzten nahmen ihren Wunsch ernst und haben die angehende Sozialverwaltungswirtin bereits jetzt dauerhaft in der Asylstelle eingesetzt und ihr nach ihrem erfolgreichen Abschluss des BASS-Studiums dort eine feste Stelle zugesichert.

„Wir versuchen, nach Möglichkeit auf die Wünsche und Kompetenzen unserer Studenten einzugehen. Unsere Hauptabteilung bietet den angehenden Sozialverwaltungswirten vielfältige Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Ist eine Realisierung nicht gleich möglich, haben sich bisher immer gute Kompromisse finden lassen, die für alle Seiten passten. Denn es liegt in unserem eigenen Interesse, die Studenten nach ihrem Abschluss in unserer Hauptabteilung zu halten. Nur so können wir langfristig unsere Beratungsqualität aufrechterhalten und dem Fachkräftemangel gerade im Sozialverwaltungsbereich entgegenwirken“, betont Sandra Schnellbacher, Hauptabteilungsleiterin für Arbeit und Soziale Sicherung.

Wer Interesse an vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, eigenverantwortlichem Arbeiten und guten Zukunftsperspektiven hat – kurz: am Dualen Studium „Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)“ – kann sich gerne beim KJC Odenwaldkreis bewerben. Aktuelle Informationen sind zu finden unter https://www.odenwaldkreis.de/de/aktuelles/karriere-beim-odenwaldkreis/ausbildungs-undstudienangebote


Luke Jochim (links) und Kevin Ihrig absolvieren derzeit das Duale Studium „Bachelor of Arts Soziale Sicherung und Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)“ im Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis .

Pressmitteilung Main-Kinzig-Kreis vom 02.02.203: KCA-Jobcenter qualifiziert 50 Busfahrer*innen für Hanaus öffentlichen Nahverkehr

Die vielen Menschen passen kaum auf das Foto. So groß ist die Anzahl der Busfahrerinnen und Busfahrer der Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB), die ihren Berufseinstieg in den letzten Jahren einer Förderung durch das Kommunale Center für Arbeit (KCA) zu verdanken haben. Frauen und Männer mit ganz unterschiedlichen Biographien und Vorerfahrungen, die aber das breite Lächeln eint, mit dem sie dicht gedrängt auf dem Gruppenbild strahlen. Allein zum 1. Januar begrüßte die Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB) 16 neue Busfahrerinnen und -fahrer. Seit Beginn der erfolgreichen Kooperation der Unternehmen wurden mittlerweile 50 Personen zu Busfahrern qualifiziert.

„Bei den Sitzungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes traue ich kaum es zuzugeben, aber wir haben hier in Hanau effektiv keinen Fahrermangel“, sagt HSB-Geschäftsführer Thomas Schulte schmunzelnd. KCA-Vorstand Gregor Hartsuiker zeigt sich bei seinem Antrittsbesuch auf dem HSB-Betriebsareal beeindruckt, als er sich an die Anwesenden richtet: „Die Förderung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr stellt für uns als Jobcenter eine erhebliche Investition dar. Aber wie man an Ihnen und Ihrem Erfolg sieht, sind diese Mittel exzellent angelegt!“

Bereits seit mehreren Jahren kooperieren HSB und KCA bei der Nachwuchsgewinnung. Das KCA wählt sorgfältig in Frage kommende Personen aus, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen und finanziert deren Qualifizierung zum Berufskraftfahrer. Die HSB prüft die fachliche und persönliche Eignung dieser Bewerber*innen und begleitet den weiteren Werdegang der Teilnehmenden engmaschig von den Praxistagen bis zur Abschlussprüfung.

Wesentlicher Akteur und Erfolgsgarant des Programms ist darüber hinaus die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW), in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der HSB, welche nicht nur den Führerscheinerwerb koordiniert, sondern auch eine Reihe weiterer Ausbildungsmodule organisiert.

„Die Investition ist hoch, aber sie rentiert sich“, ist Hartsuiker überzeugt. Es gebe kaum eine andere berufliche Förderung des KCA mit vergleichbar guten Perspektiven; kaum einen anderen Weg, der dem einzelnen ein derart attraktives und langfristig tragfähiges Arbeitsmarktsegment erschließe. „Wer sich hier bewährt, für den gehört die Abhängigkeit vom staatlichen Transferleistungsbezug der Vergangenheit an.“

Ein hoher Anteil der bislang rund 50 erfolgreichen Teilnehmenden weist einen Migrationshintergrund auf. „In einer multikulturell geprägten Großstadt wie Hanau erweist sich dieser Umstand als großer Vorteil“, berichtet HSB-Chef Schulte. Häufig kämen seinen Mitarbeitenden mehrsprachige Fähigkeiten im Dialog mit Passagieren zupass.

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 3,4 Prozent. Das entspricht im Januar 2023 exakt 7.888 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 25.460 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Januar 198 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 631. Im gleichen Zeitfenster nahmen 653 Klientinnen und Klienten des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarkt-nahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

HSB-Geschäftsführer Thomas Schulte (2.v.r.) und KCA-Vorstand Gregor Hartsuiker (4.v.r.) gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen von HSB, KCA und FAW sowie einigen Busfahrer*innen, die erfolgreich die Qualifizierung durchlaufen haben.

Pressemitteilung Odenwaldkreis vom 24.01.2023: Erfolgreicher Betriebsbesuch des KJC bei der Odenwälder Fleischwaren GmbH
Offene Stelle durch Zusammenarbeit mit Arbeitgeberservice kurzfristig besetzt

Neue Mitarbeitende zu finden, ist aktuell in fast jeder Branche schwierig. Noch komplizierter gestaltet sich allerdings die Suche in Tätigkeitsbereichen mit einem schwierigen Image, wie zum Beispiel im fleischverarbeitenden Handwerk. Auch die Odenwälder Fleischwaren GmbH kennt dieses Problem. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Arbeitskräften war deshalb zentrales Thema eines Treffens mit Vertretern des Kommunalen Job-Centers (KJC) Odenwaldkreis und der InA gGmbH. Diese waren zu einer Besichtigung des Unternehmens nach Fränkisch-Crumbach gekommen. Bereits kurz nach dem Besuch kam es durch die neugewonnenen Informationen und Eindrücke zu einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung.

Ein fleischverarbeitendes Unternehmen zu besuchen und vor Ort Einblicke in dessen Arbeitsabläufe zu erhalten, ist kein gewöhnlicher Termin für Mitarbeitende des Kommunalen Job-Centers. Dennoch ließen sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen, die Betriebsstätte zu besichtigen sowie mit der Unternehmensleitung über Arbeitsabläufe, Anforderungen an Mitarbeitende und offene Stellen zu sprechen.

Gleich mehrere davon seien im Bereich Zerlegung, Verpackung, Verkauf oder als Fahrer/in aktuell zu besetzen, erklärt Marc Lossin, Prokurist der Odenwälder Fleischwaren GmbH. Und der Bedarf könnte weiter steigen, denn ein Großteil der insgesamt rund 90 Mitarbeitenden wird in absehbarer Zeit das Renteneintrittsalter erreichen. „Der Bedarf an Mitarbeitenden ist hoch. In unseren acht Filialen fehlt es schon jetzt an Arbeitskräften. Kaum jemand möchte heute beispielsweise noch eine Ausbildung als Fleischereifachverkäufer/in machen. Dabei ist der Beratungsbedarf bei der Kundschaft hoch. Selbst Quereinsteigende für die Produktion oder den Verkauf sind schwer zu finden. Dabei ist es so wichtig, dass die regionale Grundversorgung erhalten bleibt und das Fleisch dafür nicht nur noch aus Großbetrieben kommt, deren Produktqualität oftmals eine andere ist“, so Lossin. Mit vielen Vorteilen, wie beispielsweise familienfreundlichen Arbeitszeiten oder Einkaufsrabatten versucht das Unternehmen deshalb, Arbeitsuchende und Azubis von sich zu überzeugen.

Bei der Suche nach potenziellen Arbeitskräften kann der Arbeitgeberservice des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis helfen. Frank Wedekind ist hier der richtige Ansprechpartner für Unternehmen mit Mitarbeiterbedarf. In Abstimmung mit den Vermittlungscoachs des KJC wählt er aus dem Kundenstamm des Job-Centers passende Arbeitsuchende aus und bringt diese mit den Betrieben zusammen. Um die Chancen einer Einstellung zu erhöhen, gibt es seitens des Kommunalen Job-Centers unterschiedliche Möglichkeiten, die Arbeitssuchenden zu unterstützen. Zum Beispiel können Langzeitpraktika bei einem Unternehmen realisiert, notwendige Weiterbildungen organisiert oder auch einmal der Führerschein finanziert werden.

Gerade Mobilität ist immer wieder ein großes Thema in den Gesprächen mit den Unternehmen im Odenwaldkreis, vor allem in Bezug auf Auszubildende. Die Odenwälder Fleischwaren GmbH berichtet hier von vielversprechenden Bewerbenden auf Ausbildungsplätze, deren Einstellung daran scheiterte, dass die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr nach Fränkisch-Crumbach ungünstig war und noch kein Führerschein vorlag. Um genau solche Details zu erfahren und dabei auch ein Gefühl für die Stimmung im Unternehmen zu bekommen, sind die persönlichen Gespräche zwischen Vertretern des KJC und der Unternehmen wichtig. Oft ist auch ein Mitarbeitender der Kreistochter InA gGmbH bei diesen Terminen dabei. Der Bildungsträger betreut vorrangig Kunden des KJC, die sich dort in verschiedenen Maßnahmen befinden, mit dem Ziel ihre Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Durch die Nähe zu den Kundinnen und Kunden kommen nicht selten bereits während der Betriebsbesuche Ideen auf, welche Person zu einer angebotenen Stelle und zum Unternehmen passen könnte. Auch in diesem Fall erfolgte wenig später die Vermittlung eines Kunden an die Odenwälder Fleischwaren GmbH. Er hat dort eine Tätigkeit im Bereich Verpackung aufgenommen. Ein erster Erfolg in der Zusammenarbeit aller Beteiligten, dem noch mehrere folgen sollen.

Unternehmen, die neue Mitarbeitende suchen oder bei einer Betriebsbesichtigung mit dem Kommunalen Job-Center ins Gespräch kommen möchten, können sich gern bei Frank Wedekind vom Arbeitgeberservice unter Telefon 06062 70-1426 oder per E-Mail an arbeitgeberservice@odenwaldkreis.de melden.

Pressemitteilung Odewaldkreis vom 20.01.2023: BASS-Studium bei der InA gGmbH
Team-Verstärkung für die Integrations-Maßnahmen

Erbach, 07.12.2022 – Im Rahmen der eigenen Nachwuchsförderung, hat die in Erbach ansässige InA gGmbH, der kompetente Ansprechpartner für Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen und Unternehmen im Odenwaldkreis, ihr Team verstärkt. Herr Kevin Seipel hat im August 2022 die Tätigkeit eines Content-Managers für Integrations-Maßnahmen bei der InA gGmbH aufgenommen und belegt zudem seit Oktober 2022 an der Hochschule Fulda (University of Applied Sciences) im Fachbereich „Sozialwesen“ den Online-Studiengang „B.A. Soziale Sicherung und Sozialverwaltungswirtschaft“ (BASS). Durch sein berufsbegleitetes Studium hat Kevin Seipel somit immer den direkten Praxisbezug und kann die an der Hochschule Fulda erlangten Erkenntnisse sofort im Rahmen seiner täglichen Arbeit bei der InA gGmbH anwenden und einbringen.

Nach dem Abschluss des Fachabiturs im Oktober 2021, am Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR) mit der Fachrichtung „Wirtschaft bilingual“, begann er dort sein freiwilliges soziales Jahr (FJS), welches einen hohen Fokus auf das Verwaltungswesen und die Netzwerktechnik der Schule legte. Gleichzeitig konnte Kevin Seipel während des FSJs die Tätigkeiten eines Schulsekretärs erlernen.

„Bewerber mit so einem Werdegang sind selbstverständlich bei meinem Team und mir immer gern gesehen, da sich der Fachkräftemangel auch im Bereich ‚Arbeit und Soziales‘ immer stärker bemerkbar macht, und es auch für uns Träger immer schwieriger wird, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die auch die erforderlichen Anforderungen erfüllen“, so Siegfried Eberle, Geschäftsführer der InA gGmbH.

Unterstützt durch neueste IT-Technik, bietet das Online-Studium in Fulda eine 100%ige TheoriePraxis-Verzahnung mit individuellem integriertem Lernen in kleinen Studiengruppen und persönlicher Betreuung durch die Dozenten. Einmal monatlich treffen sich die Studiengänge zu Präsenzveranstaltungen und dem persönlichen Austausch an der Hochschule in Fulda.

Studienschwerpunkte sind psychosoziale Gesprächsführung und Beratung, Case Management, Arbeitsökonomie und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. Des Weiteren stehen Sozial-, Verwaltungs-Management und Sozial-Verwaltungs-Recht im Fokus. Vertiefungsmöglichkeiten sind u. a. die Bereiche Gesundheit und Arbeit, Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Förderung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten.

Der Studiengang ist ein gemeinsames Projekt der Fachbereiche Sozialwesen, Pflege und Gesundheit, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie Wirtschaft der Hochschule Fulda und der hessischen Kommunalen Job-Center. Daher bietet der Studiengang eine hervorragende Möglichkeit, interdisziplinäre Kompetenzen in enger Verzahnung von Theorie und Praxis zu erwerben bzw. zu vertiefen. Kooperationspartner des BASS-Studiengangs ist bereits seit 2011, auch das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises.

„Um dem Fachkräftemangel gerade im Bereich der sozialen Sicherung aktiv begegnen und Personalfluktuationen durch eigenen Nachwuchs kompensieren zu können, bilden wir bereits seit 2011 jährlich mindestens drei BASS-Studenten bei uns aus. Das Studium hat sich in unserem Bereich bewährt und die BASS-Studenten sind sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen, die mit ihren vielfältigen Kenntnissen auch zur Weiterentwicklung des Kommunalen Job-Centers beitragen. Derzeit laufen die Ausschreibungen für den Studiengang 2023“, so Sandra Schnellbacher, Geschäftsführerin der InA gGmbH und in Personalunion Hauptabteilungsleiterin Arbeit und Soziale Sicherung in der Kreisverwaltung. Im Kommunalen Job-Center sind aktuell 12 BASS-Studenten, verteilt auf mehrere Jahrgänge, mit dem Ziel der anschließenden Übernahme beschäftigt.

„Praxiserfahrung zählt, denn während eines Studiums geht es nicht nur um das fachliche Knowhow, sondern auch um Sozialkompetenzen wie Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit. Besonders freuen wir uns darüber, dass die Studenten seit 2022 ihr Studium auch mit dem Titel eines “Sozialverwaltungswirts (B.A.)“ abschließen können, was dem Studiengang nochmals zusätzliche Attraktivität verleiht“, so Michael Vetter, Kreisbeigeordneter und Beauftragter für Arbeit und Soziale Sicherung.

Um sich praxisorientiert auf seine zukünftige Karriere als Sozialverwaltungswirt vorzubereiten, wird Kevin Seipel zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Content-Manager für den Inhalt der beiden digitalen Lernportale „InA-Lernen“ und „Gesund durch den Alltag“ bei allen aktuellen Maßnahmen der InA gGmbH mehrere Schnuppertage einlegen und nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums sein sozialwirtschaftliches Wissen bei der InA gGmbH einbringen, damit diese in Zukunft noch besser für ihre Aufgaben bezüglich des sozialen Arbeitsmarktes gewappnet sein wird.

(V.l.n.r.: Siegfried Eberle, Geschäftsführer der InA gGmbH, Kevin Seipel, Bass-Student, und Sandra Schnellbacher, Geschäftsführerin der InA gGmbH)

Über die InA gGmbH Die InA gGmbH – Integration in Arbeit – wurde 2006 gegründet und hat ihren Sitz in Erbach. Seit 2012 ist der Odenwaldkreis alleiniger Gesellschafter des Unternehmens. Die Maßnahmen und Projekte der InA gGmbH werden im Auftrag des Kommunalen Job-Centers im Rahmen von Inhouse-Vergabe durchgeführt. Die InA gGmbH steht mit dem Kommunalen Job-Center in einer engen und konstruktiven Partnerschaft, aus der gemeinsame kreative Maßnahmenangebote, wie auch sinnvolle Finanzierungen hervorgehen. In diesem Zusammenhang werden auch Fördermittel des Landes Hessen vom Kommunalen Job-Center an die InA gGmbH weitergegeben. InA gGmbH Frau Michaela Burger Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Hauptstr. 56 64711 Erbach Tel.: 06062 70-3965 Fax.: 06062 70-111 3604 E-Mail.: m.burger@ina-odw.de, www.ina.odw.de

Presseinformation Odenwaldkreis vom 19.01.2023: Bürgergeld-Einführung pünktlich und rechtssicher realisiert
Wie das Kommunale Job-Center und andere Abteilungen die Reform umgesetzt haben

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber passt die Grundsicherung für Arbeitsuchende flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts sowie auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Ein Ziel ist, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.

Seit der Vorstellung der Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022 beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen. Einerseits bedarf es keines grundlegenden Umdenkens, denn der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen sie die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen, und im Hintergrund gilt es viele technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Auszahlung dank guter Vorbereitung von Anfang an sichergestellt

Den Herausforderungen stellt man sich im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises gemeinschaftlich. Bereits seit Dezember 2022 finden umfangreiche Mitarbeiterschulungen zum Thema „Bürgergeld“ statt. Dabei wird nicht nur die Belegschaft im Kommunalen JobCenter auf den aktuellen Stand gebracht, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt und an weiteren Schnittstellen mit Kundenkontakt werden geschult, um Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an kompetent und schnell beantworten zu können.

„Es wurde alles vorbereitet, um die Vorgaben pünktlich und rechtssicher zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Die Belegschaft wurde intensiv geschult und es galt, allein im KJC über 1.000 Formulare im Leistungs- und Eingliederungsbereich zu überarbeiten. Darüber hinaus sind alle Kundinnen und Kunden im SGB II-Leistungsbezug bereits im Dezember letzten Jahres mit einem Schreiben zu den Abläufen und Änderungen der Sozialleistungen informiert worden“, so die Hauptabteilungsleiterin für Arbeit und Soziale Sicherung, Sandra Schnellbacher. „Die Bescheide an die rund 2.500 Bedarfsgemeinschaften im Odenwaldkreis werden von Januar 2023 an nach und nach versandt. Besonders wichtig war uns aber in erster Linie, dass das neue Bürgergeld zuverlässig zum Jahresbeginn bei den Kundinnen und Kunden des Kommunalen Job-Centers ankommt. Dies konnten wir, vor allem durch die reibungslose und überaus kollegiale Zusammenarbeit aller Abteilungen, sicherstellen.“

Dies sei in Anbetracht der Herausforderungen für alle Mitarbeitenden in der jüngsten Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit, fügt Schnellbacher hinzu und verweist auf die Corona-Pandemie, den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine und das Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Insofern gilt den Beschäftigten des KJC ein besonderer Dank.“ Die Hauptabteilungsleiterin ist sich sicher, dass die Belegschaft des KJC auch weiterhin hoch motiviert und kompetent alle Aufgaben meistern wird, die mit der Einführung des Bürgergelds im Zusammenhang stehen.

Finanzierung durch den Bund unzureichend

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Auch das Kommunale Job-Center Odenwaldkreis hat in seiner Planung für 2023 bereits zehn zusätzliche Stellen vorgesehen. Deren Besetzung ist abhängig von der Fallzahlenentwicklung der nächsten Monate und dürfte, unter Berücksichtigung des akuten Fachkräftemangels auch in der öffentlichen Verwaltung, zu einer weiteren Herausforderung werden. Bislang verwehrt der Bund den Jobcentern jedoch die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil stehen für 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen hier jedoch nicht locker.

Damit die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes seit dem 1. Januar 2023 gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. Am Ende entscheiden die Mitarbeitenden der KJC mit ihrem Engagement wesentlich über den Erfolg dieser weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.

Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt

Presseinformation Kreis Groß-Gerau vom 18.01.2023: Kommunales Jobcenter zieht in die Wilhelm-Seipp-Straße 7
Neuer Standort in Groß-Gerau

KREIS GROSS-GERAU – Ab dem 27. Januar vereint das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau (KJC) seine Verwaltungsstandorte und das Servicebüro GroßGerau unter einem Dach in der Wilhelm-Seipp-Str. 7. Nachdem bereits Mitte des Monats die beiden Verwaltungseinheiten an den neuen Standort gezogen sind, verlagert jetzt auch das Servicebüro Groß-Gerau seine Räumlichkeiten. Aus diesem Grund sind die Mitarbeiter*innen des Servicebüros Groß-Gerau von Dienstag, 24. Januar, bis Donnerstag, 26. Januar, nur für Notfallvorsprachen (Mittellosigkeit) persönlich erreichbar: • Dienstag, 24. Januar, von 8 bis 12 Uhr im alten Servicebüro in der WilhelmSeipp-Str. 15 • Mittwoch, 25. Januar, von 14 bis 18 Uhr und Donnerstag, 26.Januar, von 8 bis 12 Uhr im neuen Servicebüro in der Wilhelm-Seipp-Str. 7. Ab Freitag, dem 27. Januar, stehen den Kund*innen dann alle Serviceleistungen am neuen Standort zur Verfügung. Während der bekannten Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 18 Uhr) können im Servicebüro bequem Termine bei der zuständigen Sachbearbeitung gebucht oder Unterlagen eingescannt werden. Vorsprachen ohne Termin sind in akuten Notfallsituationen ebenfalls möglich. Die aktualisierten Kontaktdaten sind auf der Homepage des KJC zu finden: https://jobcenter-gg.de/kontak

Presseinformation Kreis Bergtrasse vom 03.01.2023: Paradigmenwechsel Bürgergeld: KJC-Philosophie setzt sich durch

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 01. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022 beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen.

Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC.

Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Kommunale Finanzierung unzureichend

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Bislang verwehrt der Bund die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil stehen für 2023 bislang sogar erhebliche Kürzungen bei den Bundesmitteln bevor.

Zusätzlich zum Rechtskreiswechsel der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zum 01. Juni 2022, was eine enorme Steigerung des Arbeitspensums bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- bedeutete, wurde dennoch zeitgleich damit begonnen, sich mit dem Thema Bürgergeld zu beschäftigen. Die Mitarbeitenden besuchten u.a. Seminare zur ressourcen- und zukunftsorientierten Beratungskompetenz im Fallmanagement und werden zum Jahresanfang 2023 noch in sämtlichen Änderungen geschult, welche das 12. Änderungsgesetz konkret beinhaltet.

Sowohl die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz als auch die Betriebsleitung von Neue Wege stehen dem ganzen Vorhaben „Bürgergeld“ verhalten gegenüber. „Wir bewerten es als ungünstig, dass das Ziel der vorrangigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht mehr prioritär gesehen wird“, so Stolz. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeige, wie wichtig eine möglichst schnelle Vermittlung in Arbeit sei. Eine Qualifizierung sollte sich an den tatsächlich gebotenen Erfordernissen orientieren. Weiter sei abzuwarten, wie sich wesentliche Änderungen beim Einkommen im SGB II, wesentliche Änderungen beim Vermögen im SGB II, Potenzialanalyse und Kooperationsplan, Bürgergeldbonus, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und Regelungen zu Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse auf die Gesamtsituation auswirken werden.

Hinzu kommt, dass der Bund das Budget für die Eingliederungsleistungen reduziert. Es stehen im kommenden Jahr rund 1 Mio. Euro weniger zur Verfügung – weniger Mittel für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, aber auch weniger Finanzierungskapazität für die angedachte Weiterbildung und Qualifizierung der Kundinnen und Kunden. „So sehr eine Erhöhung der Leistungen zum Lebensunterhalt nachvollziehbar ist, unter anderem angesichts steigender Energiekosten – und auch wenn wir noch Verbesserungen erwarten, so sehr bedaure ich, dass uns weniger Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Aktivierung, Weiterbildung und berufliche Eingliederung zu finanzieren“, erklärt Stolz. Hinzu käme, dass der Fachkräftemangel auch vor der Kreisverwaltung und dem Jobcenter nicht Halt mache und es immer schwieriger werde, ausreichend personelle Ressourcen für die zu bewältigenden Aufgaben zur Verfügung zu haben.

Diese Schlaglichter der Flüchtlingskrise und der nun zeitlich knapp darauffolgenden Einführung des Bürgergeldes zeigen, vor welch großen Herausforderungen der Eigenbetrieb Neue Wege derzeit steht. Diana Stolz befindet sich deshalb in engem Austausch mit den relevanten Akteuren. „Ich möchte der Betriebsleitung und allen Beschäftigten des Eigenbetriebs meine Anerkennung aussprechen und vor allem auch danken für den Einsatz, den sie für die Hilfebedürftigen und Arbeitsuchenden in unserem Kreis leisten. Wir nehmen die Arbeit, die dort geleistet wird, wahr. Vielen Dank.“

Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.

Im Dezember waren im Landkreis Bergstraße 5.939 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen um 2,0 Prozent gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Arbeitslosenzahl um 1.177 Personen (+24,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag bei 4,0 Prozent. Im Vorjahr waren es 3,2 Prozent.

Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 4,9 Prozent, deutschlandweit bei 5,4 Prozent.

Presseinformation Main-Kinzig-Kreis vom 03.01.2023: Paradigmenwechsel Bürgergeld: KJC-Philosophie setzt sich durch

Weitreichende Umstellung zum 01.01.2023

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 01. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Hierbei ist u.a. das Ziel, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.

Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022, beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen. Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es, zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Kommunale Finanzierung unzureichend

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Bislang verwehrt der Bund die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil, es stehen für das Jahr 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen auf Bundesebene in dieser Frage jedoch nicht locker.

Umsetzung des Bürgergeldes im Main-Kinzig-Kreis

Gregor Hartsuiker ist als Vorstand im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) des Main-Kinzig-Kreises federführend verantwortlich für die Umstellung auf das Bürgergeld. Seine klare Botschaft: „Zum Jahreswechsel wird jeder Leistungsbeziehende bei uns selbstverständlich den erhöhten Regelsatz erhalten – es ist nicht erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.“ Das KCA habe sich seit dem Sommer intensiv mit der Reform befasst und informiere seine Mitarbeitenden engmaschig auf unterschiedlichen Kanälen – beispielsweise per Kurz-Videos, Web-Konferenzen oder mit Hilfe von FAQs. „Neben den leistungsrechtlichen Aspekten haben wir gründlich erörtert, inwiefern die angepasste Philosophie, das dem Gesetz zugrundeliegende Menschenbild, für uns tatsächlich eine Veränderung darstellt“, so Hartsuiker. „Für uns ist das aber keine Neuerung, sondern bestätigt den Kurs, den wir bereits seit vielen Jahren verfolgen – nachhaltige Beratung auf Augenhöhe“, ist Hartsuiker überzeugt. Es sei ihm wichtig, diesen Umstand zu betonen, um auch den Mitarbeitenden zu signalisieren, dass deren bisheriger Ansatz nun nicht einfach über Nacht verworfen werde.

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 3,3 Prozent. Das entspricht im Dezember 2022 exakt 7.674 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 25.010 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Dezember 286 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 611. Im gleichen Zeitfenster nahmen 723 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Damit der Start des Bürgergeld-Gesetzes ab dem 01. Januar 2023 gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. Am Ende entscheiden die Mitarbeitenden der KJC mit ihrem Engagement und ihrer Motivation wesentlich über den Erfolg dieser weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.

Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.


Gregor Hartsuiker ist seit dem 01.07.2022 Teil des KCA-Vorstandes neben der Vorstandsvorsitzenden Beate Langhammer. Er verantwortet unter anderem die Einführung des Bürgergeldes im Main-Kinzig-Kreis.

Presseinformation Main-Kinzig-Kreis 01.12.2022: Kampf um kluge Köpfe: Capital kürt KCA

 Das Wirtschaftsmagazin Capital ist eine bundesweit respektierte Instanz, wenn es darum geht, die Attraktivität von Arbeitgebern
und Ausbildungsbetrieben zu analysieren und zu bewerten. 2022 zeichnet die Zeitschrift erstmals das Kommunale Center für Arbeit (KCA) in der Kategorie „Duales Studium“ aus. Beate Langhammer, Vorstandsvorsitzende des KCA, freut sich über dieses Ergebnis: „Wir haben bereits vor Jahren erkannt, wie wichtig es ist, in unsere Nachwuchskräfte zu investieren. Wir haben günstige und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen und vor allem ein Klima, in dem sich junge Menschen wohlfühlen und ihr Potential entfalten. Inzwischen erfüllen die Studierenden diesen positiven Geist selbst mit Leben.“ Die externe Auszeichnung sei daher eine schöne Belohnung für die Arbeit der letzten Jahre, so Langhammer weiter. „Der Dank gilt insbesondere unserem eigenen Personalbereich, aber auch allen ausbildenden Mitarbeitenden, die die Praxisstationen gestalten, Bachelor-Arbeiten begleiten und den Nachwuchskräften im Alltag mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Das KCA reiht sich mit dem Capital-Siegel in die  illustre Riege von Deutschlands besten Ausbildern ein. Zu diesen zählen DAX-Konzerne, namhafte Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie bedeutsame öffentliche Einrichtungen. „Fachkräftemangel ist ein Phänomen, das uns als Kommunales Jobcenter in doppelter Hinsicht betrifft“, erläutert Langhammer. „Einerseits ist es natürlich unser originärer Auftrag, den klaffenden Personalbedarf in systemrelevanten Branchen wie Pflege, Logistik oder auch Personen- und Güterbeförderung zu bekämpfen. Andererseits merken wir auch selbst als Arbeitgeber, dass es stets schwieriger wird, die Vakanzen in den eigenen Reihen zu besetzen.“ Von der reichweitenstarken Zertifizierung erhofft sich Langhammer eine Signalwirkung, die das Recruiting des KCA zukünftig unterstützt. „Der Kampf um die klügsten Köpfe ist voll entbrannt, da dürfen und wollen wir als öffentliche Hand nicht hintenanstehen!“

Aktueller Überblick

 Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken. Sie liegt bei einer Quote von 3,3 Prozent. Das entspricht im November 2022 exakt 7.488 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 24.956 Personen. Es gelang dem Jobcenter im November 301 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 634. Im gleichen Zeitfenster nahmen 711 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

KCA-Vorstandsvorsitzende Beate Langhammer (rechts), KCA-Vorstand Gregor Hartsuiker (links) und zwei Mitarbeiterinnen freuen sich über die Auszeichnung